Embryotransfer - Leistungsverzeichnis

Preisliste

Seit 1991 wird von Dr. Niewöhner im Praxisgebiet Embryotransfer durchgeführt. Der Embryonentransfer beim Rind ist eine seit Jahrzehnten etablierte Biotechnologie, durch die bei züchterisch wertvollen Muttertieren die Vermehrungsrate teilweise stark erhöht werden kann. Dafür steht in unserer Praxis ein vollständig eingerichtetes mobiles Embryotransferlabor ("Ovomobil") zur Verfügung. Seit dem Jahr 2009 verfügt unsere Embryoentnahmeeinheit über eine EU-Zulassung (D-ETR 80-EWG), was den Handel mit Embryonen über europäische Grenzen hinweg ermöglicht.




Spülung des Spendertieres lt. GOT 536

160,00 EUR
Spülung eines weiteren Spendertieres

120,00 EUR
Embryonensuche und Beurteilung lt GOT 539
- Medikamente und Verbrauchsmaterialien werden gesondert nach benötigter Menge berechnet
  (Pluset, PG, Verbrauchsmaterialien, Spülmedium) -

120,00 EUR



Finden + Übertragen des 1. Embryo 90,00 EUR

des 2. Embryo 90,00 EUR

des 3. Embryo 80,00 EUR

des 4. Embryo 75,00 EUR

des 5. Embryo 65,00 EUR

Jeder weiter frisch übertragende Embryo kostet 55,00 EUR.

Einfrieren pro Embryo 45,00 EUR ( bis 12 Stück, danach ohne Berechnung)

Übertragen eines tiefgefrorenen (TG) Embryos (Ethylenglycolverfahren):

Für den 1. Embryo: 76,33 EUR zzgl. Betriebsgebühr/Stallbesuch

Für den 2. Embryo: 55,00 EUR

Für jeden weiteren Embryo: jeweils 10 EUR weniger

Ab dem 5. Embryo: 25,00 EUR

Bei mehr als 20 km Anfahrt fallen zusätzliche 0,70 EUR Fahrtkosten pro gefahrenem Kilometer an.

Alle Preise zzgl. 7% MwSt.

Stand: 01/2025

Bedingungen

Für das Austragen von Kälbern in betriebsfremden Trägertieren gelten folgende Bedingungen:

Stallbesuch lt. GOT § 10
20,00 EUR + 7% MwSt.
ET-Übertragung TG Ethylenglykol lt. GOT 548

76,33 EUR + 7% MwSt.
Austragen des Kalbes (ab 265 Tage Tragezeit)
incl. 14 Tage p.P. Futter
320,00 EUR inkl. MwSt.
  1. Falls das Kalb tot geboren wird (mehr als 265 Tage Trächtigkeit) oder innerhalb der ersten 14 Lebenstage verstirbt, erhält der Trägertierbesitzer für die Betreuung des Trägertieres während der Trächtigkeit, Geburt und Betreuung des Kalbes als Aufwandsentschädigung 100,00 EUR incl. MwSt.
  2. Falls bei der Geburt tierärztliche Hilfe notwendig wird, bezahlt diese in aller Regel der Embryonenbesitzer.
  3. Falls bei der Geburt des Kalbes ein Kaiserschnitt notwendig ist, wird dieser dem Besitzer des Embryos mit 230,00 EUR + 19 % MwSt. in Rechnung gestellt. Falls hierbei ein totes Kalb entwickelt wird, bezahlt der Trägertierbesitzer in aller Regel die Tierarztkosten.
  4. Falls ein Embryo sich teilt und ein zweites lebendiges Kalb geboren wird, kostet dieses 150,00 EUR inkl. MwSt.
  5. Zukaufembryonen / Qualitätskontrolle: Falls gewünscht, können Zukaufembryonen nach dem Auftauen ausverdünnt und mikroskopisch beurteilt werden: 20,00 EUR + 7 % MwSt.
  6. Kaufträgertiere müssen ab Tag 90 übernommen werden. Ab Tag 90 geht das Risiko der Trächtigkeit auf den Embryonenbesitzer über.
  7. Abgegeben werden dürfen nur BHV1-gB negative und BVD-Ag negative Kälber.
  8. Kälber müssen ab Tag 28 vom Embryonenbesitzer selbst geholt werden.